Gildenordnung

§ 1.) 
Der Träger eines Narrenkleides verpflichtet sich, den Anordnungen der Gilde folge zu tragen. Das Tragen eines Narrenkleides verpflichtet zu würdevollem Verhalten und Benehmen.


§ 2.) 
Jeder Narr betrachtet sein Kleid als Ehrenkleid und trägt es in sauberem Zustand. Gildekleider sollen wie Eigentum behandelt werden; dies sollte jedoch Selbstverständlichkeit sein.


§ 3.) 
Die Reinigung der Narrenkleider sind gemäß Waschanleitung auszuführen.
Waschanleitung:
Stupfer:              Haube (Fell) bis 30 Grad
                           Kittel bis 30 Grad
                           Hose bis max. 60 Grad (bitte nicht mit 95 Grad, da Farben sonst zu schnell ausbleichen).
Pechkneacht:     Haube, Kittel, Hose und Tasche bis max. 40 Grad (links waschen)

Flößer:                 Weste bis max. 30 Grad


§ 4.) 
Der Träger eines Narrenkleides muß die auftretenden Schäden am Narrenkleid gemäß den Vorgaben des Kleider-TÜV instand setzen. Jegliche Instandsetzung 
muß über die Gilde abgewickelt werden. Der Träger eines Narrenkleides ist verpflichtet, zum 2-jährigen Kleider-TÜV zu erscheinen.


§ 5.)
Die Beschaffung eines Narrenkleides obliegt der Gilde und muß nach deren Voraussetzungen geschaffen sein. Bei Veräußerung des Narrenkleides hat die Gilde das Vorkaufsrecht; der Weiterverkauf muß in jedem Fall vorab dem Gildemeister (Vorstand) gemeldet werden.


§ 6.) 
Das Tragen der Narrenkleider beginnt mit der Fasnetseröffnung. Das offizielle Tragen der Narrenkleider beginnt in Glatt erst mit dem „Schmotzigen Donnerstag“ (Narrenfreiheit) und endet am „Fasnetsdienstag“ mit der Fasnetsverbrennung. 


§ 7.) 
In der Zeit von der „Fasnetseröffnung“ (06. Januar) bis zum „Schmotzigen Donnerstag“ dürfen die Narrenkleider nur mit Zustimmung der Gilde getragen werden. Jedes Abweichen von Gruppen oder einzelnen Personen nach auswärts ist untersagt. Ausnahmen können nur mit Genehmigung des Gildemeisters (Vorstand) gestattet werden.


§ 8.) 
Bei Gildeveranstaltungen mitzuwirken ist EHRENSACHE für jeden Narren. Der Narr soll beim Ausleihen seines Narrenkleides darauf bedacht sein, daß die betreffende Person die Bestimmungen der Gilde erfüllt. Wer anstatt im Habermarkenstupfer-, Pechknecht- oder Flößer-Häs am Fasnetssonntag in einer anderen Gruppe mitwirkt, bekommt jedoch seinen Narrensprung angerechnet. Er muß dies aber vorher dem Gildemeister (Vorstand) mitteilen.


§ 9.) 
Die Wertung der Narrensprünge sieht laut Beschluß des Gilderates wie folgt aus: Fasnetssonntagsumzug und Jubiläumsumzug in Glatt, bei Auswärtsbesuchen werden nur Umzüge sowie Fackelumzug und Kinderumzug gewertet. Die Wertung erfolgt nur mit der Unterschrift auf der Sprungliste; Obernarr Anke Knura hat die Liste bei jedem Umzug dabei. Die jeweiligen Eintragungen sind Sache des Narren und werden nicht vom Obernarr verfolgt oder korrigiert.


§ 10.) 
Wildes Springen paßt nicht zum Narr!!! Während des Spielens des Narrenmarsches wird in Zweierreihen zur Musik gesprungen. Nach dem Verteilen der Gaben reiht sich jeder Narr wieder ein. Wenn jeder auf seinen Vordermann achtet, springen alle im gleichen Takt! Die Gaben werden dem Beschenkten in die Hand gegeben. Es ist darauf zu achten, daß nicht nur Freunde, Bekannte oder prominente Bürger, sondern vor allem Kinder und ältere Menschen beschenkt werden. Die Maske wird bis zum Ende des Umzugs ordnungsgemäß vor dem Gesicht getragen.


§ 11.) 
Beim Aufsagen dürfen Beleidigungen und Unwahrheiten nicht vorkommen.


§ 12.) 
Narren tragen nur Verdienstorden!!! Es dürfen nur Orden, Abzeichen, Pins und Button’s getragen werden, die bei Empfängen verliehen wurden!!! Durch Kauf erworbene Pins und Sonstiges dürfen nicht getragen werden.


§ 13.)
Absatz 1:
Der Maskenträger trägt außer seinem eigentlichen Narrenkleid:
Stupfer: 
           a) weiße Handschuhe
             b) dunkle Schuhe (Halbschuhe oder Stiefel; auf keinen Fall Schuhe mit hohen Absätzen oder Turnschuhe).
             c) Körbchen
             d) abgesägter Stupfer (Holz 40 cm)
Pechkneacht: 
           a) schwarze Handschuhe
             b) dunkle Schuhe (siehe bei Stupfer)
             c) Rätsche und Tasche
Flößer: 
           a) Hut
             b) karriertes Hemd
             c) Flößerweste
             d) schwarze Hose
             e) Lederschaftstiefel
              f) Flößerstock
Absatz 2:
Beim Anlegen des Geschells werden die langen Riemen (große Glocken) zuerst über Kreuz umgehängt, danach die kurzen Riemen (kleine Glocken).
Die Sprungbändel werden rechts an der Maskenhaube (Fell) angebracht. Der Aufnäher (25 Jahre Narrensprung Glatt) wird am rechten Oberarm angenäht, beim Flößer an die rechte Brusttasche. Der Stupfer wird in der Regel innen getragen.Während der Veranstaltung darf das Narrenkleid nicht abgelegt werden!


§ 14.) 
Bei ordnungswidrigem Verhalten kann entsprechend den Bestimmungen der Gilde ein weiteres Tragen des Narrenkleides untersagt werden. Jedes Narrenkleid kann von der Gilde eingezogen werden. (Die Entschädigung der im Privatbesitz befindlichen Narrenkleider erfolgt nach Abschätzung des Gilderats in angemessenem Verhältnis des bezahlten Betrags. Bei durch Los gewonnenen Narrenkleidern entscheidet die Gilde über die Entschädigung.)


§ 15.) 
Freude und Frohsinn sind nicht gleichbedeutend mit Zügellosigkeit.


§ 16.)
Trifft sich die Narrengilde zum Spalier stehen bei einer Hochzeit oder sonstiger Festlichkeit, so wird erwartet, daß der Narr in seinem kompletten Narrenkleid mit Geschell, Narrenkäpple und Handschuhen erscheint (ohne Maske und Körbchen).


                                gez. die Vorstandschaft    (Änderungen vorbehalten)